Der Regionalrat der Lombardei, das gesetzgebende Organ der norditalienischen Region, hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der darauf abzielt, die Haustierpflegebranche zu regulieren, um hohe Standards des Tierschutzes zu gewährleisten.
Das neue Gesetz würde von Haustierpflegern verlangen, mindestens 300 Stunden Schulung zu absolvieren, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfasst. Haustierpfleger sollten auch alle 3 Jahre Auffrischungskurse besuchen, wie es in dem von GlobalPETS eingesehenen Gesetzesentwurf heißt.
Haustierpfleger, die arbeiten, ihren Standort wechseln oder umziehen möchten, müssen eine zertifizierte Mitteilung über den Beginn ihrer Tätigkeit (SCIA) einreichen und einen Bericht bei der örtlichen Gemeinde zur Genehmigung vorlegen.
Sie wären auch verpflichtet, ihren Kunden ihre beruflichen Qualifikationen und die mit der Pflege verbundenen Risiken offenzulegen. Der Gesetzesentwurf schreibt außerdem vor, dass Haustierpflegesalons, einschließlich mobiler Wagen, bestimmte hygienische und sicherheitstechnische Standards einhalten müssen, die von den Gesundheitsbehörden festgelegt wurden.
Für jeden Verstoß sieht das Gesetz Strafen zwischen 500 Euro (558 US-Dollar) und 6.000 Euro (6.699 US-Dollar) vor, je nach Schwere des Vergehens.
Bedenken der Wettbewerbsbehörde
Die AGCM, die Wettbewerbsbehörde in Italien, hat die vorgeschlagenen Vorschriften als „ungerechtfertigt“ bezeichnet.
Der Vorsitzende Roberto Rustichelli erklärte, dass die Anforderung von 300 Stunden Schulung für die Haustierpflege „unverhältnismäßig“ erscheint. „Eine solche Anforderung stellt letztendlich eine ungerechtfertigte Markteintrittshürde dar, die eine übermäßige und unverhältnismäßige Investition in Bezug auf Zeit und Kosten erfordert“, sagt er.
Laut AGCM würde die Verordnung die Haustierpflege von einer „nachbarschaftlichen wirtschaftlichen Aktivität“ zu einem „regulierten Beruf“ verschieben.
Sie glaubt auch, dass bestehende Sicherheitsvorschriften, wenn sie ordnungsgemäß durchgesetzt werden, ausreichen, um Verbraucher, Tiere und Branchenbetreiber zu schützen.